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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Antrag des Herrn Christian Dahlmann, - Einstellung jeglicher finanzieller Unterstützung an islamische Verein -

15/0331

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 15/0331 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die von einem Bürger eingereicht wurde. Der Antrag fordert, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Einstellung jeglicher finanzieller Unterstützung für islamische Vereine mit sofortiger Wirkung beschließt. In der Begründung des Antrags werden religiöse und politische Einschätzungen angeführt, die den Islam als Ideologie bezeichnen.

Die Verwaltung hatte die Anregung bereits im Juli 2013 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag pauschale Behauptungen über den Islam enthalte und eine Verunglimpfung einer Religion darstelle. Gegen diese Entscheidung reichte der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Das Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 17. August 2015 entschieden, dass die Stadtverwaltung verpflichtet ist, die Eingabe des Klägers dem Haupt- und Finanzausschuss zur Befassung vorzulegen.

Mit der vorliegenden Vorlage wird dieser gerichtlichen Verpflichtung nachgekommen. Der Entwurf für den Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss zurückweist. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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