Hilfen zur Erziehung Weihnachtsbeihilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0265 des Amtes für Jugend und Familie regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2015. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Gladbeck Hilfe zur Erziehung erhalten. Dies umfasst Personen in Familien- oder Heimpflege sowie Jugendliche, die in einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Die Beihilfe in Höhe von 65,00 Euro wird für Fälle vorgesehen, in denen das Jugendamt Pflegegeld gewährt oder Heimkosten übernimmt. Im Gegensatz dazu sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder von dieser Leistung nicht umfasst, da sie weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Verwaltung begründet die Höhe der Beihilfe mit der Angemessenheit und Vertretbarkeit der Summe, wobei darauf verwiesen wird, dass die Leistungen im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen als pflichtige Leistungen einzustufen sind. Die finanziellen Auswirkungen werden mit einem einmaligen Aufwand von 15.000 Euro in der Ergebnisrechnung beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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