Hilfen zur Erziehung Weihnachtsbeihilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0298 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck. Der Entwurf sieht vor, im Dezember 2014 eine einmalige Zahlung in Höhe von 65,00 Euro auszuzahlen.
Diese Beihilfe richtet sich an Personen, die sich in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Die Leistung umfasst auch jene, für die das Jugendamt Pflegegeld gewährt oder die Heimkosten übernimmt. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder, da diese weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden und gemäß den geltenden Richtlinien über wirtschaftliche Erziehungshilfen kein Anspruch auf diese Beihilfe besteht. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätzen erfolgen.
Die Verwaltung begründet die Höhe der Leistung mit der Angemessenheit und Vertretbarkeit, wobei auf die Vorgaben des Haushaltssanierungsplans verwiesen wird. Die Beihilfe wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein einmaliger Aufwand von 15.000 Euro in der Ergebnisrechnung vorgesehen, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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