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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 169 Gebiet: Kindergarten Glatzer Straße / Breslauer Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

15/0377

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 15/0377 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 169 im Gebiet „Kindergarten Glatzer Straße / Breslauer Straße“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung in Gladbeck-Butendorf zu schaffen.

Ursprünglich war vorgesehen, einen bestehenden Kindergarten an der Waldenburger Straße baulich zu erweitern, um eine zusätzliche U3-Gruppe für Kinder im Alter von vier Monaten bis zwei Jahren zu ermöglichen. Da eine Erweiterung des ursprünglichen Standortes nach aktuellen Erkenntnissen der Verwaltung nicht als sinnvoll erachtet wird, wurden Alternativstandorte geprüft. Als geeignetes Areal wurde das städtische Grundstück des ehemaligen Bauspielplatzes an der Ecke Görlitzer / Glatzer Straße identifiziert. Dieses Grundstück kann neben der Versorgung des Stadtteils Butendorf auch den Bedarf des Neubaugebiets Wielandgarten abdecken.

Da das betreffende Areal im aktuellen Bebauungsplan Nr. 38 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen ist, ist eine Änderung der Planung notwendig. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans soll zudem der bestehende Bebauungsplan Nr. 38 im entsprechenden Bereich aufgehoben werden. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge dessen entsprechend angepasst. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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