Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 75² und Nr. 75², 1. Änderung Gebiet: Butendorf West hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 75² sowie dessen ersten Änderungsplan für das Gebiet Butendorf West entscheiden. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der seit 1982 rechtsverbindlich ist, diente der Erschließung des ehemaligen Zechen- und Kokereigeländes Graf Moltke 1/2. Aufgrund von Schadstofffunden im Untergrund und nicht umsetzbaren Sanierungskonzeptionen kam es in der Folge zu einer eingeschränkten Bebauung.
Nach der Entwicklung eines neuen Sanierungsplans in Kooperation mit dem Kreis Recklinghausen und Grundstückseigentümern wurde die Baustruktur im Gebiet verändert. Ein Großteil des Planbereichs wurde mittlerweile durch Reihen- und Doppelhausbebauung entwickelt. Für die verbleibenden unbebauten Flächen ist bereits der Bebauungsplan Nr. 162 rechtsverbindlich geworden, der eine Geschosswohnbebauung vorsieht. Da die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 75² durch die aktuelle bauliche Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsflächen in der Schachtstraße und Bergmannstraße nicht mehr erforderlich sind, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung neuer Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde eine Anregung der RAG Montan Immobilien berücksichtigt. Die Anregung forderte, einen Hinweis auf die Existenz von Schächten und Schachtschutzbereichen in die Begründung des Aufhebungsverfahrens aufzunehmen. Die Verwaltung hat diese Formulierung in die Begründung aufgenommen. Mit der Aufhebung der Satzung entfallen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des alten Bebauungsplanes.
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Dokumente
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