Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2014 nach 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0111 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Jahr 2015. Grundlage hierfür ist die Gemeindehaushaltsverordnung, wonach Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar sind. Gemäß einer Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2012 sind Übertragungen sowohl im investiven als auch im konsumtiven Finanzplan möglich, während eine Übertragung von Aufwendungsermächtigungen nicht vorgesehen ist.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet: Im investiven Finanzplan belaufen sich die Beträge auf 8.714.543,65 Euro. Für gebildete Rückstellungen sind 3.303.591,46 Euro und für Verbindlichkeiten 2.667.892,90 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der zu übertragenden investiven Auszahlungsmittel erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen und Kreditermächtigungen. Für die Auszahlungen aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten stehen Liquiditätskredite zur Verfügung, die im Jahr 2014 noch nicht aufgenommen wurden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für das Jahr 2014 zur Kenntnis nimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der weiteren Erstellung des Jahresabschlusses 2014 noch geringfügige Korrekturen eintreten können.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150303100111
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150311115946
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 04.03.2015
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