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Beschlussvorlage

Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2013 nach 2014

14/0161 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0161 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Jahr 2014. Auf Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen möglich, wobei die Übertragung von Aufwendungsermächtigungen nicht vorgesehen ist.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 ist die Bildung folgender Ermächtigungsübertragungen vorgesehen: Im investiven Finanzplan beläuft sich der Betrag auf 14.451.631,08 Euro. Zudem sollen 2.860.893,88 Euro für gebildete Rückstellungen sowie 3.778.258,07 Euro für Verbindlichkeiten übertragen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Zuge der weiteren Erstellung des Jahresabschlusses 2013 noch geringfügige Korrekturen eintreten können.

Die Finanzierung der zu übertragenden investiven Auszahlungsmittel erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen und Kreditermächtigungen. Für die Finanzierung der Auszahlungen aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten stehen im Jahr 2013 nicht aufgenommene Liquiditätskredite zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, der Bildung der vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen sowie deren Finanzierung zuzustimmen.

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