Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2013 nach 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0161 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Jahr 2014. Auf Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen möglich, wobei die Übertragung von Aufwendungsermächtigungen nicht vorgesehen ist.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 ist die Bildung folgender Ermächtigungsübertragungen vorgesehen: Im investiven Finanzplan beläuft sich der Betrag auf 14.451.631,08 Euro. Zudem sollen 2.860.893,88 Euro für gebildete Rückstellungen sowie 3.778.258,07 Euro für Verbindlichkeiten übertragen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Zuge der weiteren Erstellung des Jahresabschlusses 2013 noch geringfügige Korrekturen eintreten können.
Die Finanzierung der zu übertragenden investiven Auszahlungsmittel erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen und Kreditermächtigungen. Für die Finanzierung der Auszahlungen aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten stehen im Jahr 2013 nicht aufgenommene Liquiditätskredite zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, der Bildung der vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen sowie deren Finanzierung zuzustimmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141103100161
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140320090951
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014 12.03.2014
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 12.03.2014
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - 13.03.2014
- Resolution des Rates der Stadt Gladbeck zur finanziellen Entlastung der Kommunen 14.03.2014
- Vestischer Appell für einen sozialen Arbeitsmarkt im nördlichen Ruhrgebiet 18.03.2014
- Auslaufen der Karnap-Verträge zum 31.12.2014 25.03.2014