Bestimmung einer stellv. Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0359 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Nachbenennung einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Stadtplanungs- und Bauausschuss vor. Hintergrund der Vorlage ist die Mandatsniederlegung des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, der im September 2015 vom Rat bestimmt worden war.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehört, dazu berechtigt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat für die Position der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtplanungs- und Bauausschusses ein Ratsmitglied vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung für die Sitzung des Rates am 10. Oktober 2019 vorbereitet.
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Dokumente
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