Bebauungsplan Nr. 159 Gebiet: Winkelstraße / Emschermannweg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 15/0146 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 159 im Gebiet Winkelstraße / Emschermannweg vor. Die Planung basiert auf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck, der den südlichen Freiraumbereich an der Winkelstraße als entwicklungsfähigen Wohnstandort ausweist. Ziel ist die Entwicklung von Bauland östlich eines innerstädtischen Grünzuges, der auf einer ehemaligen Eisenbahntrasse liegt.
Das etwa 0,96 Hektar große Plangebiet soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB entwickelt werden. Ein bereits vorliegender städtebaulicher Entwurf sieht eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften mit Grundstücksgrößen zwischen circa 260 und 470 Quadratmetern sowie Geschosswohnungsbau vor. Die Erschließung soll über eine verkehrsberuhigte Stichstraße erfolgen. Während ein angrenzender Bereich bereits baulich umgesetzt wurde, ermöglicht die aktuelle Grundstückssituation nun die Planung für den südöstlichen Bereich.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird vorgesehen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den Regelungen des Baugesetzbuches abzusehen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150413151830
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