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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 185, Gebiet: Horster Straße / Hochstraße / Wilhelmstraße / Grabenstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

24/0334 09.07.2024 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 185 für das Gebiet zwischen Horster Straße, Hochstraße, Wilhelmstraße und Grabenstraße sieht die Festsetzung von extensiven Dachbegrünungen vor. Diese Regelung betrifft neu zu errichtende Gebäude sowie genehmigungspflichtige Änderungen an bestehenden Dachkonstruktionen, insbesondere bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern mit einer Neigung von bis zu 15 Grad. Bestehende Gebäude unterliegen durch den Bestandsschutz nicht automatisch diesen neuen Festsetzungen.

Die Grundlage für die Planung bildet eine Klimaanalyse des Regionalverbands Ruhr aus dem Jahr 2017, welche Wärmeinseln im Stadtgebiet identifiziert hat. Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes. Durch die Begrünung sollen die Auswirkungen von Hitzeperioden gemindert, die Regenwasserbewirtschaftung bei Starkregenereignissen unterstützt und die Luftqualität durch die Bindung von Staubpartikeln sowie CO2 verbessert werden. Zudem sollen die Entlastung der Kanalisation und die Förderung der Biodiversität erreicht werden.

Die Vorlage wurde vom Amt für Planen, Bauen und Umwelt erstellt. Dr. Volker Kreuzer fungiert als Berichterstatter für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Ratssitzung am 12. September 2024 an.

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