Bebauungsplan Nr. 185, Gebiet: Horster Straße / Hochstraße / Wilhelmstraße / Grabenstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 24/0334 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 im Gebiet Horster Straße, Hochstraße, Wilhelmstraße und Grabenstraße beantragt. Ziel der Planung ist die Festsetzung von mindestens einer extensiven Dachbegrünung auf Flachdächern sowie auf flachgeneigten Hauptdächern mit einer Neigung von bis zu 15 Grad. Diese Maßnahme dient der Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung und basiert auf einer Klimaanalyse des Regionalverbands Ruhr aus dem Jahr 2017. Die Festsetzungen beziehen sich auf neu zu errichtende Gebäude oder genehmigungspflichtige Änderungen an Dachkonstruktionen, während für bestehende Gebäude Bestandsschutz gilt.
Der Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben wurde bereits am 19. Januar 2023 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst. Im Rahmen der Beteiligungsprozchaft, die zwischen dem 8. April und dem 15. Mai 2024 stattfanden, wurde eine Anregung der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Erhaltung und Erweiterung von Telekommunikationslinien geprüft. Die Verwaltung entscheidet, dieser Anregung nicht zu folgen, da die bestehenden Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum liegen und keine zusätzlichen Flächen festgesetzt werden. Es werden keine finanziellen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet. Die Entscheidung über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird im Rat erwartet, nachdem die Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität im August 2024 erfolgt ist.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240807135502-0
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