Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet: Grabenstraße „Roter Turm” hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0115 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet Grabenstraße „Roter Turm“. Ziel der Planung ist die Entwicklung der Gewerbebrache „Schlachthof“ zu einem Stadtquartier mit Wohnbebauung, bestehend aus sechs Gebäuden, darunter Stadtvillen und Reihenhäuser, sowie Misch- und allgemeinen Wohngebieten. Die Erschließung soll durch die GWP Roter Turm GmbH erfolgen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die IHK Nord Westfalen erreichte den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten. Der Kreis Recklinghausen regte Anpassungen bei Schallschutz- und Bodenmanagementkonzepten an, welche durch überarbeitete Gutachten zur Lärmimmission und Bodenverunreinigung umgesetzt wurden. Die planungsrechtliche Sicherung bestehender Leitungen der EON Fernwärme GmbH wurde durch ein Geh- und Leitungsrecht realisiert. Zudem wurden Hinweise auf Bergwerkseigentümer sowie Anpassungen der Baugrenzen im Sinne des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe integriert. Die Bedenken der Bezirksregierung Münster bezüglich der Kanalisation wurden durch eine überarbeitete Entwässerungsplanung mit Regenrückhaltebecken entkräftet.
Anregungen des Bürgerforums Gladbeck e. V. zu Lärm- und Luftbelastungen werden nicht berücksichtigt, da diese auf externe Themen verweisen. Für Bereiche mit nächtlichen Schallpegeln über 50 dB (A) ist die Ausstattung der Schlafzimmerfenster mit Schallschutz- oder Lüftungseinrichtungen festgesetzt. Zur Erschließung des Gebiets ist eine einmalige Auszahlung von etwa 210.000 € aus Haushaltsmitteln vorgesehen, um dem Erschließungsträger Kosten für Schmutz- und Regenwasserkanäle zu erstatten. Der Rat soll über den Satzungsbeschluss entscheiden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161403100114
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160405140004
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