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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 131 Gebiet: Phönixstraße / Eichendorffstraße hier: (Neu-) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

14/0103

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0103 die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 131 für das Gebiet Phönixstraße / Eichendorffstraße beschlossen. Mit diesem Beschluss wird der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 18. April 2002 aufgehoben.

Die Neuausrichtung der Planung erfolgt, da die Entwicklung im rückwärtigen Bereich östlich der Phönixstraße zwischen der Eichendorffstraße und der Diepenbrockstraße bereits durch Bauvoranfragen nach § 34 BauGB erfolgt ist und somit keinen neuen Bebauungsplan mehr erfordert. Stattdessen soll nun der Bereich westlich der Phönixstraße planungsrechtlich entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 131 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Das geplante Baugebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,75 Hektar. Der Entwurf sieht die Errichtung einer Erschließungsstraße vor, an deren Seiten eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Stadtvillen sowie Wohnprojekten, etwa für Mehrgenerationenwohnen oder Bauherrengemeinschaften, vorgesehen ist. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Die Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht verzeichnet.

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