Vorprüfung der Gültigkeit der Wahlen am 25. Mai 2014 a) des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck b) der Vertretung der Stadt Gladbeck c) der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0326 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahlen vom 25. Mai 2014. Gegenstand der Prüfung sind die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck, die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck sowie die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.
Nach der amtlichen Feststellung der Ergebnisse durch den Wahlausschuss am 28. Mai 2014 und der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte die Einspruchsfrist am 6. Juli 2014. Für keine der Wahlen sind Einsprüche eingegangen.
Die amtliche Vorprüfung der Kommunalwahlen und der Vertretungswahl ergab keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder der Wahlhandlung. Bei der Wahl zum Integrationsrat konnten im Rahmen der Prüfung im eigenen Hause nachprüfbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten geklärt werden, wobei festgestellt wurde, dass diese keinen Einfluss auf das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung hatten. Da jedoch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen zu Hinweisen vor dem Wahltermin noch andauert, kann die Vorprüfung der Integrationsratswahl zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden. Eine erneute Befassung des Wahlprüfungsausschusses nach Abschluss des Verfahrens ist erforderlich.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck für gültig zu erklären.
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