Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder am 07.02.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0250 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Mitglieder in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck, welche am 7. Februar 2010 stattgefunden hat.
Der Wahlausschuss hatte das Ergebnis dieser Wahl bereits in seiner Sitzung am 10. Februar 2010 festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgte am 16. Februar 2010 im Amtsblatt. Gemäß den geltenden Wahlvorschriften, insbesondere dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, bestand für Wahlberechtigte, die Leitungen teilnehmender Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, innerhalb einer einmonatigen Frist Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Diese Einspruchsfrist endete am 15. März 2010.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Gültigkeit der Wahl in seiner Sitzung am 27. April 2010 einer Vorprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind und keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlhandlung vorlagen. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß den gesetzlichen Regelungen für gültig zu erklären. Mit dem entsprechenden Beschlussentwurf wird die Wirksamkeit der Wahl der Mitglieder in den Integrationsrat bestätigt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang sind nicht vorgesehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Audit familiengerechte Kommune 05.05.2010
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- Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen; hier: Neuberufung der Mitglieder für die 12. Amtszeit ab 01.07.2010 28.04.2010
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- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen 28.04.2010