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Beschlussvorlage

Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder am 07.02.2010

10/0188 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 10/0188 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der Mitglieder in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck, die am 7. Februar 2010 stattfand. Der Wahlausschuss hatte das Ergebnis dieser Wahl bereits in seiner Sitzung am 10. Februar 2010 festgestellt.

Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte am 16. Februar 2010 im Amtsblatt. Mit dieser Bekanntmachung begann die Einspruchsfrist, die gemäß der Wahlordnung der Stadt Gladbeck sowie den entsprechenden Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen einen Monat betrug. Diese Frist endete am 15. März 2010.

Im Rahmen der amtlichen Vorprüfung wurde festgestellt, dass gegen das Wahlergebnis keine Einsprüche eingegangen sind. Die zur Einsichtnahme bereitliegenden Unterlagen, darunter die Wahlniederschriften der Stimmbezirke, die Ergebniszusammenstellung sowie die Sitzberechnung, ergaben keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird dem Wahlprüfungsausschuss empfohlen, dem Rat der Stadt Gladbeck den Beschluss vorzulegen, die Wahl vom 7. Februar 2010 gemäß den gesetzlichen Vorgaben für gültig zu erklären. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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