Bestellung eines/r Schriftführers/in / stellvertretenden Schriftführers/in
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0293 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bestellung von Personen für die Protokollführung bei den Sitzungen des Gremiums. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird in analoger Anwendung von § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom Ausschussvorsitzenden sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Stadtoberinspektorin als Schriftführerin und einen Stadtamtsrat als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Amt für Jugend und Familie, wobei der Erste Beigeordnete als Berichterstatter fungiert. Die Entscheidung über den Entwurf ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. September 2014 vorgesehen.
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Dokumente
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