Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0008 des Amtes für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu erstellen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer oder einer Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Da die bisherige stellvertretende Schriftführerin aus dem Baudezernat in das Organisations- und Personalamt gewechselt ist, wird eine Neubesetzung der Position vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt vor, ein Mitglied des Amtes für Immobilienwirtschaft als Nachfolger zu bestellen. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, die Funktion des stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses neu zu besetzen.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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