Bestellung eines Schriftführers/stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0423 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung bei den Sitzungen des Gremiums. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, zwei Stadtamtleute mit der Erstellung dieser Niederschriften zu beauftragen. Konkret sollen ein Stadtamtmann als Schriftführer und ein weiterer Stadtamtmann als stellvertretender Schriftführer bestellt werden.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales hat die Vorlage zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
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Dokumente
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