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Beschlussvorlage

Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers

11/0098

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0098 des Amtes für Immobilienwirtschaft sieht die Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers für den Stadtplanungs- und Bauausschuss vor. Grundlage für die Protokollführung ist § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu erstellen ist, die vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.

Der Anlass für die Neubesetzung ergibt sich aus einem personellen Wechsel innerhalb der Stadtverwaltung. Der bisherige stellvertretende Schriftführer ist aus dem Baudezernat ausgeschieden und leitet nun die Sportabteilung im Amt für Integration und Sport. Die Nachfolge in der Leitung der Abteilung Zentrale Bauverwaltung im Amt für Immobilienwirtschaft übernimmt ein Stadtamtsrat.

Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Stadtamtsrat als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu bestellen. Mit dieser personellen Änderung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

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