Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellvertretenden Schriftführers/in
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20/0436 des Sportausschusses wird die Bestellung der Schriftführung für das Gremium behandelt. Grundlage für dieses Anliegen ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Diese Niederschrift muss laut der vorliegenden Regelung sowohl vom Vorsitzenden des Ausschusses als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige Besetzung der Funktionen beizubehalten. Konkret wird vorgeschlagen, eine Person weiterhin als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer des Sportausschusses zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Entscheidung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Vorlage verbunden. Die Entscheidung über die Bestellung der Schriftführung steht zur Beratung in der Sitzung des Sportausschusses an.
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