Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0317 des Dezernats V dient der Bestellung von Schriftführern für den Stadtplanungs- und Bauausschuss. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Funktionen in der bisherigen Form fortzuführen. Konkret wird beantragt, die bisherigen Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Stadtplanungs- und Bauausschusses erneut zu bestellen. Mit der Umsetzung des Beschlussentwurfs sollen die Funktionen des Schriftführers sowie des stellvertretenden Schriftführers neu besetzt werden.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf wurde durch den Stadtbaurat vorgelegt und ist zur Entscheidung in der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 28. August 2014 vorgesehen.
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