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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 sowie 1. – 5. Änderung Gebiet: Gildendreieck hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB

11/0008

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0008 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 27 sowie dessen erste bis fünfte Änderung im Gebiet Gildendreieck vor. Das Verfahren soll gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB) durchgeführt werden.

Der seit dem 1. Juli 1964 rechtsverbindliche Plan verfolgte das Ziel, den Bereich zwischen der Bottroper Straße, Wittringer Straße, Gildenstraße und Ortelsburger Straße zu bebauen, wobei unter anderem Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau vorgesehen waren. Laut Begründung entspricht der 45 Jahre alte Bauleitplan nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Da die geplante Bebauung in weiten Teilen bereits umgesetzt wurde, wird die Aufhebung angestrebt. Für den Teilbereich der Grundstücke Wittringer Straße 8 und 10 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 156 gefasst, um eine Entwicklung des ehemaligen Grundstücks der „Alten Poststation“ zu ermöglichen.

Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängenden Ortsteilen nach § 34 BauGB erfolgen. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, da die Aufhebung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lässt. Der Entwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Hauptsatzung vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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