Betrifft: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127 Gebiet: Feldhauser Straße / Schulstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0165 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127 für das Gebiet Feldhauser Straße / Schulstraße in Gladbeck, welches eine Wohnbaufläche im Außenbereich vorsieht. Gegenstand der Vorlage ist die abschließende Prüfung von Anregungen aus den Beteiligungsverfahren sowie der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Im Rahmen der Verfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Aufgrund einer Gemengelage und nach Abstimmung mit der Bezirregierung Münster sowie der E.ON Kraftwerke GmbH wurde im Bereich Immissionsschutz ein erhöhter Nachtwert von 40 dB(A) statt 35 dB(A) festgesetzt. Ein entsprechender Hinweis wird in den Plan aufgenommen. Zudem wurden Hinweise des Amtes für Bodendenkmalpflege LWL und des Staatlichen Umweltamtes Herten zu Bodendenkmälern und zur Schutzzone III B des Wasserschutzgebiets integriert. Die Emscher Lippe Energie GmbH erwirkte die Festsetzung eines drei Meter breiten Leitungsrechtes, während das Bergamt Gelsenkirchen und die Bezirksregierung Arnsberg einen Hinweis auf bergbaubedingte Anpassungsmaßnahmen veranlassten. Der Kreis Recklinghausen nahm Bedenken zur Entwässerung und zu Altlasten zurück, wobei Hinweise zum Wasserschutzgebiet und zu Ausgleichsmaßnahmen im Plan verbleiben.
Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet, sodass sämtliche Grundstücke nun getrennt über den Regenwasserkanal in der Feldhauser Straße entwässert werden. Die textliche Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anpflanzung von Feldgehölzen und Bäumen, ist durch den Bebauungsplan und Durchführungsverträge gesichert. Der Rat soll die Anregungen der beteiligten Träger folgen und die Begründung des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.03.2013 als Satzung beschließen.
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