Vorlage des Jahresabschlusses 2012 und Lageberichts der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0297 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2012 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse bereits am 17. April 2013 mit einer Bilanzsumme von rund 743,3 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss in Höhe von 823.934,03 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll dieser Überschuss gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung für die in § 25 Abs. 3 SpkG NW genannten Zwecke zugeführt werden. Von diesem Betrag sind die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuerlast einzubehalten. Nach Abzug dieser Abzüge ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 693.546,47 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2013, welcher mit 500.000 Euro angesetzt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck die Entlastung erteilt. Die Vorlage wurde im Bürgermeisterbüro erstellt und dient als Grundlage für die Entscheidungsfindung im Rat.
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