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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 29a², - 1. Änderung - Gebiet: Bloomshof-West hier: Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

12/0308

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 29a², Gebiet Bloomshof-West, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Vorlage der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung der Bebauungsregeln für einen Teilbereich des Gebiets.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 sieht für den westlichen Bereich innerhalb der Ringerschließung die Bebauung mit einem Doppelhaus vor. Die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH beabsichtigt nun eine Erweiterung der geplanten Bauflächen. Auf einem etwa 1000 Quadratmeter großen Grundstück sollen zwei Doppelhäuser mit jeweils rund 250 Quadratmeter großen Grundstückseinheiten entwickelt werden. Da dieses Vorhaben die bestehenden Baugrenzen überschreitet, soll die Änderung des Bebauungsplans die Umsetzung ermöglichen.

Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der geänderten Planung fand im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 6. Juli 2012 statt, wobei keine Anregungen zu dem Entwurf eingingen. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 29a² im Geltungsbereich der ersten Änderung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich aus der Vorlage nicht.

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