Änderung der Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ingenieuramt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gestaltungsvorschriften für Grabmale, basierend auf Anregungen aus der Bürgerschaft.
Konkret soll die Regelung in § 22 Absatz 1 Satz 2 der Satzung vom 1. Juni 2007 geändert werden. Bisher ist festgelegt, dass liegende Grabmale, mit Ausnahme von Urnengrabstätten, maximal 25 Prozent der Grabfläche einnehmen dürfen. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, diesen Anteil auf 50 Prozent der Grabfläche anzuheben. Damit einhergehend ist eine entsprechende Anpassung des § 28 Absatz 8 der Satzung erforderlich, wonach das flächenhafte Belegen von mehr als 50 Prozent der jeweiligen Grabstätte mit natürlichem Gestein jeglicher Art und Form nicht gestattet ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass keine fachlichen Aspekte gegen die Anhebung des Flächenanteils vorliegen. Zudem sind durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Der Entwurf sieht den Beschluss der beigefügten Änderungssatzung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung im Umweltausschuss und im Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130702100099
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130214170101
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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