Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

13/0098 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Das Ingenieuramt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gestaltungsvorschriften für Grabmale, basierend auf Anregungen aus der Bürgerschaft.

Konkret soll die Regelung in § 22 Absatz 1 Satz 2 der Satzung vom 1. Juni 2007 geändert werden. Bisher ist festgelegt, dass liegende Grabmale, mit Ausnahme von Urnengrabstätten, maximal 25 Prozent der Grabfläche einnehmen dürfen. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, diesen Anteil auf 50 Prozent der Grabfläche anzuheben. Damit einhergehend ist eine entsprechende Anpassung des § 28 Absatz 8 der Satzung erforderlich, wonach das flächenhafte Belegen von mehr als 50 Prozent der jeweiligen Grabstätte mit natürlichem Gestein jeglicher Art und Form nicht gestattet ist.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass keine fachlichen Aspekte gegen die Anhebung des Flächenanteils vorliegen. Zudem sind durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Der Entwurf sieht den Beschluss der beigefügten Änderungssatzung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung im Umweltausschuss und im Rat vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Rat

Alle Vorlagen aus Februar 2013 · Archiv nach Monat