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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: Satzung zur 1. Verlängerung über die Anordnung einer Veränderungssperre

12/0244 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 12/0244 eine Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße beantragt. Hintergrund ist der Bebauungsplan Nr. 149, für den im September 2009 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Anlass für das Verfahren war eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Fachmarktzentrums mit einer Verkaufsfläche von etwa 7.600 Quadratmetern.

Um die städtebauliche Entwicklung bis zur Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes zu sichern, wurde bereits im Juli 2010 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erlassen. Diese trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 20.07.2010 für eine Dauer von zwei Jahren in Kraft. Da das Bebauungsplanverfahren aufgrund seiner Komplexität und des damit verbundenen Zeitaufwands noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird nun eine Verlängerung der bestehenden Sperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB angestrebt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die am 20.07.2010 in Kraft getretene Satzung zur Anordnung der Veränderungssperre für das betreffende Gebiet um ein Jahr zu verlängern. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung im Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck vor.

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