Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 06.03.2012 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61, 2. Änderung - Gebiet: Mühlenstraße - Planungskonzeption
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0191 des Sozialamtes befasst sich mit der Planungskonzeption zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61, der zweiten Änderung im Gebiet Mühlenstraße. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 6. März 2012.
Nachdem der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Voraussetzungen für die Bebauung des ehemaligen Buschfort-Geländes an der Bottroper Straße geschaffen hat, sieht die überarbeitete Konzeption der Firma Bangel Engineering eine Nutzung von rund 7.500 m² vor. Das Projekt umfasst die Errichtung von 16 Wohnbungalows sowie drei Wohngruppen mit jeweils 10 Bewohnern im Blockinnenbereich zwischen der Bottroper-, Frieden- und Breddestraße. Die geplanten „Stadtvillen“ sollen Wohnflächen zwischen etwa 110 und 130 m² aufweisen. Die drei Wohngruppen sollen jeweils aus einem baulich verbundenen Ensemble von drei Bungalows bestehen.
Das vorgesehene Wohnkonzept richtet sich an Menschen mit Demenzerkrankungen, somatischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Zur Erläuterung des Projekts und zur Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder wurden Vertreter des Planungsbüros durch die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit eingeladen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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