Bebauungspläne zur Steuerung von Vergnügungsstätten hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - vereinfachtes Änderungsverfahren – • Nr. 12, 2. Änderung, Gebiet: Gewerbepark Schanzenhof • Nr. 31a, 3. Änderung, Gebiet: Tunnelstraße • Nr. 34, 31. Änderung, Gebiet Rentfort-Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0445 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Änderung von drei Bebauungsplänen im nördlichen Stadtgebiet von Gladbeck vor. Ziel der Änderungen ist die Umsetzung des im Juli 2011 vom Rat beschlossenen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten. Da dieses Konzept als Abwägungsdirektive die künftige Bauleitplanung maßgeblich beeinflussen soll, die Inhalte jedoch eine formale Verankerung in der Bauleitplanung benötigen, werden die entsprechenden Planbereiche im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch angepasst.
Konkret betrifft dies die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 im Gebiet Gewerbepark Schanzenhof, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31a im Gebiet Tunnelstraße sowie die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 im Gebiet Rentfort-Nord. Durch die Aufstellung dieser Änderungen soll der Betrieb von Vergnügungsstätten in den jeweiligen Geltungsbereichen künftig ausgeschlossen werden. Da die betroffenen Gebiete räumlich verteilt sind, wird von einer Zusammenfassung zu einem gemeinsamen Bebauungsplan abgesehen.
Der Entwurf sieht vor, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, jedoch die Auslegung sowie die Beteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Für die Durchführung der Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen. Der zuständige Beigeordnete fungiert als Berichterstatter für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121106131909
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121106131912
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20121106131916
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20121106131920
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20121106131924
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