Bebauungsplan Nr. 34, 30. Änderung Gebiet: Rentfort-Nord (Kirchhellener Straße) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die Aufstellung der 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet Rentfort-Nord im Bereich der Kirchhellener Straße beschlossen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a Baugesetzbuch. Mit diesem Beschluss soll der bisherige, seit 1974 rechtsverbindliche Bebauungsplan im entsprechenden Geltungsbereich aufgehoben werden.
Ziel der Änderung ist es, die bisherige Festsetzung als reines Wohngebiet zu modifizieren. Für die Grundstücke an der Kirchhellener Straße wird die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets angestrebt. Damit soll eine stärkere Durchmischung der Wohnnutzung mit wohnverträglichen Versorgungseinrichtungen ermöglicht werden.
Im Zuge des Änderungsverfahrens ist zudem vorgesehen, die bestehenden Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen zu überprüfen. Dabei sollen die Vorgaben, die teilweise auf dem Abriss von Bestandsgebäuden basieren, bei Bedarf angepasst werden.
Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht hat im Beschlussentwurf festgelegt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen wird. Die Auslegung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben sind nicht vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110709100350
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110915153838
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110915153846
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