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Beschlussvorlage

Steuerung zur Ansiedlung von Bordellbetrieben hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und §1 Abs. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - vereinfachtes Änderungsverfahren - der Bebauungspläne · Nr. 12, 1. Änderung, Gebiet: Gewerbepark Schanzenhof · Nr. 13 b, 1. Änderung, Gebiet: Beisenstraße · Nr. 40 a, 1. Änderung, Gebiet: Haldenstraße · Nr. 54 a1, 1. Änderung, Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst · Nr. 58 b, 1. Änderung, Gebiet: Krusenkamp · Nr. 61, 1. Änderung, Gebiet: Mühlenstraße · Nr. 62 b, 1. Änderung, Gebiet: Gewerbepark Wiesenbusch · Nr. 99, 2. Änderung, Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck

08/0111

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht eine Änderung mehrerer Bebauungspläne in Gladbeck vor, um die Ansiedlung von Bordellbetrieben und bordellartigen Betrieben in bestimmten Gewerbegebieten zu reglementieren. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sollen die Bebauungspläne Nr. 12 (Gewerbepark Schanzenhof), Nr. 13 b (Beisenstraße), Nr. 40 a (Haldenstraße), Nr. 54 a1 (Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst), Nr. 58 b (Krusenkamp), Nr. 61 (Mühlenstraße), Nr. 62 b (Gewerbepark Wiesenbusch) sowie Nr. 99 (Gewerbepark Gladbeck-Brauck) dahingehend angepasst werden, dass eine solche Nutzung im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen wird.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Absicht, die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Eine Untersuchung der bestehenden Pläne ergab, dass bisher nur in den Gebieten Krusenkamp und Hegestraße textliche Ausschlüsse für Bordellbetriebe existierten, während diese in anderen Gewerbegebieten als Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig waren. Die Änderung soll verhindern, dass die Ansiedlung solcher Betriebe zu einer Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete führt oder das Niveau der Gewerbestandorte durch einen sogenannten Trading-Down-Effekt verändert.

Für andere Gewerbegebiete, in denen bereits Betriebe ansässig sind oder eine Ansiedlung als städtebaulich vertretbar gilt, sind keine Änderungen vorgesehen. In den Gebieten Möllerschächte und An der Möllerstraße werden zudem eigenständige Verfahren zur Erstellung neuer Bebauungspläne mit entsprechenden Ausschlüssen angestrebt. Für das Gebiet Schürenkamp/B 224 ist die Aufhebung des Bebauungsplans geplant. Die Umsetzung der Änderungen erfolgt ohne finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt.

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