Bestimmung einer Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes im Kulturausschuss. Hintergrund ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus dem Gremium. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das verstorbende Ratsmitglied angehörte, dazu berechtigt, ein Nachfolgemitglied zu bestimmen. Ein förmlicher Ratsbeschluss zur Bestimmung ist nach der geltenden Rechtslage nicht erforderlich, eine Bekanntgabe in einer öffentlichen Sitzung wird jedoch angestrebt.
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wurde ein Ratsmitglied als neue Vorsitzende des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieser Person im Rahmen der Sitzungen zur Kenntnis genommen wird. Durch diesen personellen Wechsel entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
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