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Beschlussvorlage

Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Vorjahr

26/0182 12.03.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 26/0182 geht es um die Anpassung der Rechtsgrundlage für die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Vorjahr in das jeweils folgende Haushaltsjahr. Durch die Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) im Jahr 2019 hat sich die gesetzliche Basis geändert, wobei die inhaltlichen Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen im investiven und konsumtiven Finanzplan weitgehend identisch geblieben sind. Die bestehenden Regelungen sollen daher weiterhin angewendet werden.

Darüber hinaus informiert die Vorlage über die Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026. Aus der vorliegenden Übersicht geht hervor, dass Übertragungen im investiven Finanzplan in Höhe von etwa 30,4 Millionen Euro vorgesehen sind. Die Finanzierung dieser Ermächtigungsübertragungen erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen und Kreditermächtigungen. Eine Zusammenstellung der notwendigen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen wird nach deren Erarbeitung sowie zusammen mit dem Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Änderung der Gesetzesgrundlage sowie die Übersicht über die gebildeten investiven Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht festgestellt.

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