Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds im Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Im Integrationsrat der Stadt Gladbeck kommt es zu einem Wechsel in der Zusammensetzung des Gremiums. Nach der Niederlegung eines Mandats durch ein Mitglied der Türkischen Integrationsliste Gladbeck rückt ein neues Mitglied derselben Liste nach.
Die Mitteilungsvorlage sieht vor, dass die nachrückende Person gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck durch den Vorsitzenden des Integrationsrates einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten ist. Der Vorgang der Verpflichtung soll durch das Erheben vom Platz erfolgen. Dabei bekundet die neue Ratsmitgliederin ihr Einverständnis mit einer förmlichen Formel, in der sie sich verpflichtet, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesatzgebung zu beachten und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage wurde im Auftrag des Ersten Beigeordneten erstellt.
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