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Mitteilungsvorlage

Verpflichtung eines gewählten Mitgliedes des Integrationsrates

14/0387

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 14/0387 des Amtes für Integration und Sport sieht die Verpflichtung eines gewählten Mitglieds des Integrationsrates vor. Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck soll das Mitglied durch den Vorsitzenden des Integrationsrates in das Amt eingeführt und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet werden.

Der Vorgang ist als reine Kenntnisnahme für die Sitzung des Integrationsrates am 17. September 2014 vorgesehen. Die Verpflichtung erfolgt durch das Erheben vom Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer vorgegebenen Formel. Darin verpflichtet sich das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.

Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf zur Verpflichtung wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 132 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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