Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes im Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Im Integrationsrat der Stadt Gladbeck steht die Neubesetzung eines Mandats auf der Tagesordnung der Sitzung am 3. Juli 2013. Hintergrund der Vorlage 13/0316 ist die Niederlegung des Mandats durch ein Mitglied der Liste „Sozial-Gerecht-Gemeinsam“ (SGG) nach der Sitzung vom 15. Mai 2013.
Als Nachfolger rückt ein weiteres Mitglied der Liste „Sozial-Gerecht-Gemeinsam“ in den Integrationsrat nach. Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist das neue Mitglied durch den Vorsitzenden des Integrationsrates einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch das Erheben vom Platz und die Bestätigung der vom Vorsitzenden vorgesprochenen Formel. Dabei verpflichtet sich das neue Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Mitteilungsvorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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