Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds im Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 13/0402 des Amtes für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über die Neubesetzung eines Mandats. Nachdem ein Mitglied der Liste „Sozial-Gerecht-Gemeinsam“ seine Mandat nach der Sitzung des Integrationsrates am 15. Mai 2013 niedergelegt hat, rückt ein Nachfolger von derselben Liste in das Gremium nach.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist das neue Mitglied durch den Vorsitzenden des Integrationsrates einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Der Vorgang der Verpflichtung sieht vor, dass das neue Ratsmitglied durch das Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit einer vom Vorsitzenden vorgelesenen Formel bekundet. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage wurde dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 27. September 2013 vorgelegt.
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