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Beschlussvorlage

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: 'Schlachthofgelände' Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 5 BauGB

06/0253

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 06/0253 wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes beantragt. Das etwa ein Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mitte, östlich der Grabenstraße. Das Areal, das seit mehreren Jahren nicht mehr in seiner ursprünglichen Funktion genutzt wird, ist derzeit als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

Ziel der Änderung ist es, die Darstellung im Planbereich von einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche zu ändern. Diese Anpassung dient der Umsetzung einer städtebaulichen Konzeption, die durch die im Jahr 2002 gegründete Gladbecker Wohn- und Gewerbepark Roter Turm GmbH vorangetrieben wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147.

Der Entwurf sieht vor, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb der durch zeichnerische Darstellung festgelegten Grenzen gemäß § 2 (1) und § 5 BauGB durchzuführen. Zudem ist die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie gemäß § 7 (2) der Hauptsatzung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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