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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 27 sowie 1. - 5. Änderung - Gebiet: Gildendreieck hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

12/0247 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0247 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27 sowie dessen erster bis fünfter Änderungen für das Gebiet „Gildendreieck“ vor. Der Plan, der seit 1964 rechtsverbindlich ist, umfasst verschiedene zeichnerische und textliche Festsetzungen, die über mehrere Änderungen bis 1978 ergänzt wurden. Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass der Plan den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspreche und die Bebauung im betreffenden Gebiet weitgehend umgesetzt sei. Zukünftige Bauvorhaben sollen sich künftig nach den Regelungen des § 34 BauGB richten.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen von Grundstückseigentümern sowie einer Nutzungsberechtigten aus der Memeler Straße vorgebracht. Diese äußerten die Befürchtung, dass durch die Aufhebung die Bebauungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden könnten. Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregungen abzulehnen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufhebung erwartet. Der Rat soll über die Ablehnung der Einwände sowie über die Aufhebung des Bebauungsplanes als Satzung entscheiden. Die Satzung würde mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft treten.

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