Bebauungsplan Nr. 27 sowie 1. – 5. Änderung (Aufhebungsverfahren) Gebiet: Gildendreieck hier: Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0011 über die öffentliche Auslegung der Aufhebungsbegründung für den Bebauungsplan Nr. 27 sowie dessen erste bis fünfte Änderung im Gebiet Gildendreieck beraten. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1964 rechtsverbindlichen Bauleitplans, da dieser den aktuellen Anforderungen an die Bauleitplanung nicht mehr entspricht.
Der Bebauungsplan sah ursprünglich die Bebauung eines Bereichs zwischen der Bottroper Straße, Wittringer Straße, Gildenstraße und Ortelsburger Straße vor, unter anderem mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Da die geplante Bebauung weitgehend umgesetzt wurde, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für einen neuen Bebauungsplan für das gesamte Gebiet. Für Teilbereiche, wie die rückwärtigen Flächen der Grundstücke Wittringer Straße 8 und 10, wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 156 gefasst, um eine Entwicklung des ehemaligen Grundstücks der „Alten Poststation“ zu ermöglichen.
Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängenden Ortsteilen gemäß § 34 BauGB erfolgen. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, da die Aufhebung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lässt. Die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit im bisherigen Verfahren verlief ohne Anregungen. Der Beschluss sieht nun die Offenlegung der Aufhebungsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120104165420
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