Bebauungsplan Nr. 17a, 2. und 5. Änderung (Aufhebungsverfahren) Gebiet: Hering- / Breukerstraße hier: Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht hat für den Stadtplanungs- und Bauausschuss eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung der Aufhebungsbegründung für die Bebauungspläne Nr. 17a (2. und 5. Änderung) im Gebiet Hering-/Breukerstraße vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung dieser Planfestsetzungen, die seit 1974 beziehungsweise 1981 rechtsverbindlich sind.
Die Begründung führt aus, dass die bestehenden Pläne den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Im Stadtteil Brauck, der seit 2004 Teil des Förderprogramms Soziale Stadt ist, sollen Maßnahmen zur Neugestaltung des Schulstandortes der Erich-Kästner-Realschule und der Erich-Fried-Hauptschule umgesetzt werden. Da bereits im Jahr 2007 Flächen im Bereich der Horster Straße durch die Stadt erworben und bebaut wurden und die geplanten Neubauflächen weitgehend umgesetzt sind, wird die Aufhebung als notwendig erachtet. Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im Bereich der bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB erfolgen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit haben bereits stattgefunden, wobei keine Anregungen eingegangen sind. Die Vorlage sieht vor, die Aufhebungsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen durch das Verfahren werden nicht erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 101608100381
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20100902135023
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100902144530
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100902144538
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