Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Bürgermeister den vom Stadtkämmerer erstellten und bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung inklusive aller Anlagen dem Rat zustellen muss.
Der vorliegende Entwurf umfasst den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2012. Ein nach den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 75 Abs. 4 und § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderliches Haushaltsicherungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.
Mit dem Beschlussentwurf wird vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 sowie die dazugehörigen Anlagen an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Dies dient der Vorbereitung der weiteren Beratung und der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat.
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