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Beschlussvorlage

Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung

12/0485 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0485 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ersetzt hat. Die Neufassung dient dazu, die kommunale Satzung an das neue Bundesrecht anzupassen.

Der Entwurf orientiert sich an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die mit den zuständigen Landesministerien abgestimmt wurde. Laut der Verwaltung erfolgen durch die Neufassung keine inhaltlichen Änderungen der Abfallentsorgung, sondern lediglich Anpassungen der Terminologie, der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen sowie redaktionelle Korrekturen.

Im Detail umfasst die Neufassung Anpassungen in verschiedenen Paragrafen, etwa bei der Definition von Abfällen oder der Übernahme neuer Formulierungen aus der Mustersatzung. So wurde beispielsweise in § 17 ein Hinweis auf die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ergänzt. In § 11 wurde zudem auf den Wegfall eines Absatzes verzichtet, während die Regelung zur zwangsweisen Bereitstellung von Mehrvolumen neu strukturiert wurde.

Mit der Neufassung der Satzung sowie der dazugehörigen Anlagen sind keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, den beigefügten Entwurf der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen.

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