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Beschlussvorlage

Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung

17/0372 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0372 sieht eine Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Neufassung ist die Erarbeitung einer neuen Muster-Abfallentsorgungssatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW, die als Reaktion auf die am 1. August 2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung dient. Ziel der Neufassung ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit durch die Anpassung an die aktuelle Muster-Satzung, die zudem mit dem zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt wurde.

Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur, beinhalten jedoch auch inhaltliche Anpassungen. So wird die Entsorgung von Altbatterien explizit aufgeführt und die sprachliche Gleichstellung der Geschlechter in den Rechtsvorschriften berücksichtigt. Im Bereich der Papiertonne wird festgelegt, dass 1100-Liter-Behälter nur privaten Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird geregelt, dass bei wiederholt fehlerhafter Befüllung von Papiertonnen deren Einzug sowie eine Anpassung des Restabfallbehältervolumens erfolgen kann. Weitere Anpassungen betreffen die Regelungen zur Entsorgungsgemeinschaft, die nun auf unmittelbar benachbarte Grundstücke beschränkt ist, sowie die Berücksichtigung der Gewerbeabfallverordnung.

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung im Rahmen einer Neufassung und nicht als Änderungssatzung zu beschließen. Es werden keine erfolgs- oder vermögenswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Der Entwurf liegt zur Entscheidung durch den Rat vor.

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