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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster- / Helmut- / Elisabethstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

11/0241 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 11/0241 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 145 für das Gebiet Horster-, Helmut- und Elisabethstraße. Ziel der Planung ist der Erhalt der bestehenden Wohnbebauung aus den 1920er Jahren sowie die Stärkung der weiteren Entwicklung der Wohnnutzung in diesem Bereich, der sich städtebaulich von der umliegenden, durch Versorgungseinrichtungen geprägten Struktur der Horster Straße unterscheidet. Die Grundlage für den Entwurf bildet ein im Mai 2010 fertiggestelltes städtebauliches Gutachten.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW berücksichtigt. Die Behörde hatte darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem Bergwerksfeld „Graf Moltke 3“ sowie dem Erlaubnisfeld „Welheim-Gas“ liegt, und empfahl die Beteiligung der jeweiligen Eigentümer. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die RAG Aktiengesellschaft sowie die Inhaberin der Erlaubnis, die Minegas GmbH, bereits im Rahmen der Beteiligung von Behörden und der öffentlichen Auslegung einbezogen wurden, ohne dass sich neue Erkenntnisse ergaben.

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Anregung der Bezirksregierung entscheiden und den Bebauungsplan Nr. 145 als Satzung beschließen. Die Begründung des Plans in der Fassung vom 23.05.2011 wird der Zustimmung vorgeschlagen. Mit dem Satzungsbeschluss wird die städtebauliche Ordnung für das betreffende Gebiet festgelegt.

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