Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0405 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83.
Der beantragte Betrag umfasst insgesamt 1.922.500 Euro. Diese Summe setzt sich laut den beigefügten Zusammenstellungen aus zwei verschiedenen Positionen im Ergebnisplan zusammen. Der erste Teil umfasst Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 22.500 Euro, während der zweite Teil der Aufstellung einen Betrag von 1.900.000 Euro ausweist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung dieser Mittel im Ergebnisplan zustimmt. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Posten sind den der Vorlage beigefügten Listen zu entnehmen. Die Entscheidung über diesen Haushaltsposten war für die öffentliche Sitzung des Rates am 13. Oktober 2011 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111110100406
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111025124726
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Erzieherische Hilfen in Heimen, Familien und ambulanten Einsätzen 14.10.2011
- Änderung der Friedhofsatzung 07.10.2011
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