Bestellung eines stellvertretenden Schrifführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0331 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Funktion eines stellvertretenden Schriftführers für die Protokollführung des Ausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu erstellen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Aufgrund eines Wechsels innerhalb der Stadtverwaltung in das Dezernat V ist die bisherige Nachfolgeregelung für die Position des stellvertretenden Schriftführers nicht mehr aktuell. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue Bestellung vorzunehmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ein Stadtamtmann als stellvertretender Schriftführer bestellt wird. Mit dieser Neubesetzung sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Ausschusssitzungen weiterhin sichergestellt werden. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Dokumente
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