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Beschlussvorlage

Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers

05/0347 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 05/0347 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Funktion eines stellvertretenden Schriftführers für die Niederschriften der Ausschusssitzungen. Grundlage für die Protokollführung ist § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 13. September 2005 wurde die Bestellung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers vorgenommen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die bisherige Funktion des stellvertretenden Schriftführers im Jugendhilfeausschuss neu besetzt wird. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Aufgabe der Fertigung der Niederschriften für den Jugendhilfeausschuss künftig von einem neu zu bestellenden stellvertretenden Schriftführer wahrgenommen wird.

Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Familie, Jugend und Soziales, hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

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