Bebauungsplan Nr. 156, Gebiet: Bottroper- / Wittringer- / Memeler Straße hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB vom 01.07.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 156 aufheben, der am 1. Juli 2011 für das Gebiet an der Bottroper, Wittringer und Memeler Straße gefasst wurde.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Neubebauung auf dem Brachgelände der ehemaligen Gastwirtschaft „Poststation“ sowie der ehemaligen Tankstelle an der Bottroper Straße. Ein Investor hatte ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage vorgesehen. Da für diesen Bereich zuvor kein Bebauungsplan existierte, erfolgte die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Die Stadt hatte im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses eine städtebauliche Einbindung des Vorhabens in den Bestand angestrebt.
Nach Abstimmungen mit dem Bauherrn konnte das Volumen des Gebäudes reduziert werden. Die Baumaßnahmen auf dem Grundstück der ehemaligen „Poststation“ wurden nach der Genehmigung umgesetzt und der Komplex fertiggestellt. Da für die angrenzenden Grundstücke an der Memeler und Wittringer Straße bereits Baugenehmigungen erteilt wurden und die Bauvorhaben dort ebenfalls umgesetzt werden, ist ein Bauleitplanverfahren zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung nicht mehr erforderlich. Die planungsrechtliche Beurteilung kann weiterhin auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen. Durch die Aufhebung des Beschlusses entfällt die Notwendigkeit des Bebauungsplanverfahrens für dieses Gebiet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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