Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0024 des Amt für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2011. Gemäß der Bestimmungen des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den vom Stadtkämmerer erstellten und bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung inklusive aller dazugehörigen Anlagen dem Rat zu.
Der Entwurf umfasst neben der Haushaltssatzung auch den Planentwurf sowie das Haushaltsicherungskonzept für das betreffende Haushaltsjahr. Mit dem Beschlussentwurf wird vorgesehen, die Unterlagen zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Die Vorlage wurde für die öffentliche Sitzung des Rates am 10. Februar 2011 erstellt.
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